Die Weiterbildung zur Hygienefachkraft befähigt Pflegefachpersonen, auf Grundlage der RKI-Empfehlungen und gesetzlicher Vorgaben fundierte Hygienemaßnahmen zu planen, umzusetzen und zu überwachen. Sie fördert praxisnahe Kompetenz zur Infektionsprävention in unterschiedlichen Versorgungsbereichen.
> Grundlagen der Hygiene und Mikrobiologie
> Grundlagen der Krankenhaushygiene
> Grundlagen der technischen Krankenhaushygiene und des Krankenhausbaues
> Grundlagen Krankenhausbetriebsorganisation
> Sozialwissenschaftliche Grundlagen
Die Weiterbildung richtet sich nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und ist nach der Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums über die Weiterbildung und Prüfung zur Hygienefachkraft für Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz staatlich anerkannt. Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil (720 Stunden) und in einen praktischen Teil, der verschiedene Praktika in verschiedenen Institutionen nach Wahl der Teilnehmenden im Umfang von insgesamt 30 Wochen enthält. Es wird empfohlen, das dreiwöchige Einführungspraktikum im Arbeitgeberkrankenhaus vor Beginn der Weiterbildung zu absolvieren. Alle Praktika müssen unter Anleitung einer Hygienefachkraft mit mind. 1 jähriger Berufserfahrung absolviert werden. Mindestens 6 Wochen in einem externen Krankenhaus und 4 Wochen in einem Labor eines Instituts für Hygiene und Mikrobiologie.
Pflegefachpersonen mit einer Qualifikation gemäß Pflegeberufegesetz §1
Ärztliche Leitung:
Dr. med. Johannes Tatzel
Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin, Heidenheim
Fachliche Leitung:
Astrid Wehry
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Hygienefachkraft, Fachkrankenschwester für Intensiv und Anästhesie, geprüfte Dozentin in der Erwachsenenbildung, BZH Freiburg
Die schriftliche Prüfung besteht aus Klausuren, die nach jedem Ausbildungsabschnitt zu erbringen sind und einer Facharbeit. Die mündliche Prüfung findet beim Landesgesundheitsamt Stuttgart statt.
Der schriftlichen Anmeldung bitte beilegen: Lebenslauf mit Lichtbild, Berufsabschluss (Kopie der Urkunde), Nachweis über zweijährige Berufstätigkeit, Kostenübernahmeerklärung.